In manchen Lebenssituationen braucht man Hilfe, um seine Lebenshaltungskosten bezahlen zu können. Für solche Notsituationen, in denen das eigene Geld nicht zum Leben reicht, gibt es in Deutschland die sogenannte Grundsicherung.

Unser Informationsfilm zum Bürgergeld gibt Ihnen einen kurzen Überblick.

Erklärfilm zum Thema Bürgergeld und SGB II - zum Anschauen nur draufklicken
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Was ist die Grundsicherung und welche Leistungen umfasst diese?

Die Grundsicherung soll als vorübergehende Grundlage zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes dienen, bis Sie wieder eine Arbeit gefunden haben. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass diese Leistung keine Versicherungsleistung ist, sondern durch Steuern finanziert wird – damit Ihr Mindestbedarf gedeckt ist und niemand hungern oder frieren muss.

Der Gesetzgeber versteht Grundsicherung auf zwei verschiedene Arten. Die Grundsicherung im engeren Sinne sind die Geldleistungen, die Sie vom Jobcenter zur Sicherung des Lebensunterhalts bekommen.

Das vorrangige Ziel der Grundsicherung ist, Arbeitsuchenden schnell zu helfen, wieder eine Arbeit zu finden. Daher bietet das Jobcenter neben dieser finanziellen Grundsicherung umfassende Förder und Serviceleistungen an, so dass Sie schnell wieder selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können und nicht mehr von Hilfe abhängig sind.


Wie kann ich Grundsicherung beantragen?

Wichtige Informationen zum Online Antrag:

Diesen können Sie vorzugsweise online unter folgendem Link stellen:

Erstantrag (EA)
https://portal-civ-brd.ekom21.de/civ-brd.public/start.html?oe=00.00.ALGII.JCLKH&mode=cc&cc_key=ALGII

Zudem haben Sie auch die Möglichkeit, die Weiterbewilligung online zu beantragen oder eine Veränderungsmitteilung online einzureichen. Bitte nutzen Sie folgenden Link:

Weiterbewilligungsantrag (WBA) und Veränderungsmitteilungen (VÄM)
https://portal-civ-brd.ekom21.de/civ-brd.public/start.html?oe=00.00.ALGII.JCLKH&mode=cc&cc_key=ALGIIVMWB

Darüber hinaus erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare, Informationen, Beratung und auch Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge in den Eingangszonen der Geschäftsstellen der KoBa Harz.

Alle Anträge finden Sie auch als Download hier auf der Seite.

Wenn Sie einen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, muss zunächst geprüft werden, ob Sie Anspruch auf die Hilfeleistungen haben. Wichtig ist, dass alle geforderten Unterlagen zur Antragsbearbeitung vorliegen. Denn nur dann können die Anträge fristgemäß bearbeitet werden. Nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen geht Ihnen dann ein Bewilligungsbescheid oder ein Ablehnungsbescheid zu.

Sie sind unsicher und haben noch Fragen?

Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Geschäftsstelle in Wernigerode, Halberstadt oder Quedlinburg oder nutzen Sie unsere Telefonhotline.

Wir helfen Ihnen!