Die KoBa Harz informiert:
Pressemitteilung KoBa Harz, 14.10.2024 Die KoBa Harz informiert: Regionalstellen bleiben am 21. Oktober 2024 geschlossenAm Montag, den 21. Oktober 2024 bleiben alle Regionalstellen der KoBa Harz aus technischen Gründen geschlossen. Auch die Erreichbarkeit von Mitarbeitern per Telefon oder per Mail ist an diesem Tag nicht möglich. Rechtsnachteile entstehen Antragstellern und Antragstellerinnen durch den Schließungstag nicht. Ab Dienstag, den 22. Oktober 2024 sind wir in allen Regionalstellen wieder für Sie erreichbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre KoBa Harz
Pressekontakt KoBa Harz: Pressestelle KoBa Harz Tel.: 03943 58 – 3234 | Fax: 03943 58 – 3040 | E-Mail: presse@koba-jobcenter-harz.de |
Ukraine Україна – Informationen інформації
Neues Gesetz zum Inklusiven Arbeitsmarkt: Arbeitgeberservice der KoBa Harz unterstützt bei der Integration schwerbehinderter Menschen
Das neue Gesetz zum Inklusiven Arbeitsmarkt bringt einige wichtige Änderungen für Arbeitgeber mit sich. Ab 2025 werden die Staffelbeträge für Arbeitgeber, die keine schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten haben, deutlich erhöht. Dies betrifft insbesondere diejenigen, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen und im Jahr 2024 keinen schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmer einstellen.
„Eine positive Nachricht für Arbeitgeber ist aber, dass sie durch die Einstellung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeiters im Jahr 2024 diese erhöhten Kosten verringern oder sogar ganz vermeiden können“, erklärt Anita Denecke, Fachbereichsleiterin Aktive Leistungen der KoBa Harz. „Es lohnt sich also, frühzeitig zu handeln und die Möglichkeiten der Inklusion zu nutzen.“
Rund ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Betriebe in Deutschland, also etwa 40.000 Unternehmen, beschäftigen zurzeit keine schwerbehinderten Menschen. Die bevorstehenden Erhöhungen der Ausgleichsabgabe ab 2025 könnten für viele dieser Unternehmen eine unerwartete finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn sie nicht über die voraussichtlichen Mehrkosten informiert sind.
„Der Arbeitgeberservice der KoBa Harz steht bereit, um Arbeitgeber bei der Suche nach geeigneten schwerbehinderten Mitarbeitern zu unterstützen. Mit der Betreuung von rund 300 schwerbehinderten Leistungsberechtigten, die oft über vielfältige Kompetenzen verfügen, können wir wertvolle Hilfe leisten“, so Denecke weiter. „Wir beraten Arbeitgeber bei Fragen zu ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht gemäß § 154 SGB IX sowie die Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX und unterstützen dabei, passende Kandidaten zu finden, die nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch zur Stärkung des Unternehmens beitragen können. Falls Sie als Unternehmer noch schwerbehinderte Arbeitskräfte suchen – nutzen Sie unseren Service und vereinbaren Sie einen Termin bei uns.“
Unsere Ansprechpartner im Arbeitgeberservice der KoBa Harz zum Thema „Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“:
Regionalstelle Quedlinburg, Heiligegeiststr. 7:
Bettina Wittenberg und Elisabeth Krug
Telefonnummer: 03943 58 3333
E-Mail: AGS@koba-jobcenter-harz.de
Arbeitgeberservice der KoBa Harz als kompetenter Partner bei der Vermittlung von Arbeitskräften
Der Arbeiterservice (AGS) der KoBa Harz ist seit vielen Jahren ein kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen im Landkreis Harz, wenn es um die Vermittlung von Arbeitskräften – auch mit Migrationshintergrund – geht.
„Viele Ukrainer haben mittlerweile das Sprachniveau B 1 erreicht und stehen aktuell zur Vermittlung zur Verfügung“, erklärt Anita Denecke, Fachbereichsleiterin Aktive Leistungen
der KoBa Harz. „Viele Unternehmen haben schon gute Erfahrungen gemacht und mit einer Menge innovativer Ideen früher vorhandene Sprachbarrieren überwinden können.“
Es hat sich gezeigt, dass es einige Arbeitsgebiete gibt, wo bereits in der Vergangenheit, auch ohne große Sprachkenntnisse, Flüchtlinge in Arbeit vermittelt werden konnten, so z.B. im Bereich Housekeeping oder als Reinigungskraft. „Aber jetzt gibt es immer mehr Ukrainer, die ihren Sprachkurs mit Erfolg abgeschlossen haben bzw. in den nächsten Wochen abschließen werden“, so Denecke weiter. „Allein bis zum Jahresende werden ca. 80 Migrantinnen/Migranten aus den unterschiedlichsten Berufszweigen, ihre Sprachkurse beenden und stehen dann dem regionalen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Deshalb freuen wir uns, wenn sich regionale Arbeitgeber, direkt bei unserem Arbeitgeberservice melden. Falls Sie als Unternehmer noch freie Arbeitskräfte suchen – nutzen Sie unseren Service und vereinbaren Sie einen Termin bei unserem Arbeitgeberservice. Wir beraten Sie gerne auch zu einer zusätzlichen Sprachförderung während der Beschäftigung (Job – BSK) und versuchen die passende Arbeitskraft für Sie zu finden.“
Unsere Ansprechpartner im Arbeitgeberservice der KoBa Harz:
Regionalstelle Wernigerode, Kurtsstraße 13:
Nadine Martinek und John Eilenberger
Regionalstelle Quedlinburg, Heiligegeiststr. 7:
Elisabeth Krug, Thomas Feick und Bettina Wittenberg
Regionalstelle Halberstadt, Schwanebecker Straße 14:
Kerstin Siewert und Sven Liß
Telefonnummer: 03943 58 3333
E-Mail: AGS@koba-jobcenter-harz.de
Wegfall Bürgergeldbonus
Mit dem Inkrafttreten des 2. Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 wird der Bürgergeldbonus abgeschafft. Teilnehmende, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine mit dem Bürgergeldbonus förderfähige Maßnahme angetreten haben, erhalten den Bonus bis zum Austritt aus oder dem Abschluss der Maßnahme.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Krankmeldungen müssen auch in 2024 bei der KoBa Harz eingereicht werden.
Wer Bürgergeld bezieht, ist weiterhin gesetzlich dazu verpflichtet eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Krankmeldung aktiv beim Arzt einzufordern, da die Jobcenter die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht bei den Krankenkassen abrufen können.
Arbeitgeber müssen seit Januar 2024, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei jeweiligen den Krankenkassen abrufen. Arbeitnehmer müssen sich dann nur noch beim Arbeitgeber krankmelden. Die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung entfällt also. Allerdings gilt für Kundinnen und Kunden der Jobcenter diese Neuerung noch nicht. Die KoBa Harz weist deshalb darauf hin, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) weiterhin aktiv beim Arzt einzufordern ist. Denn wer Bürgergeld bezieht, muss bei Arbeitsunfähigkeit/im Krankheitsfall seine Bescheinigung bei der KoBa Harz vorlegen. Sie können beim Arzt diese Information gern vorlegen.
Auch Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen müssen eine AUB im Krankheitsfalle weiterhin der KoBa Harz bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist wichtig, damit sie weiterhin Leistungen erhalten können.
Ihre KoBa Harz
Aus aktuellem Anlass informiert die KoBa Harz:
Leistungen nach dem SGB II werden für alle Nationalitäten, auch für ukrainische Flüchtlinge nach denselben Maßstäben ermittelt!
Wir haben darüber Kenntnis erlangt, dass ohne Wissen von Betroffenen und ohne Anonymisierung der Daten, die erste Seite eines Bewilligungsbescheides von SGB II Leistungen veröffentlicht und geteilt wurde.
Von der widerrechtlichen Verbreitung des Bescheid-Auszuges ist unverzüglich Abstand zu nehmen! Die Betroffenen haben dem nicht zugestimmt. Die KoBa Harz als Ersteller des Bescheides prüft aktuell strafrechtliche Schritte wegen rechtswidrigem Verhalten insbesondere des Verstoßes gegen den Datenschutz.
Unabhängig davon ist zur Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) allgemein klarstellend Folgendes mitzuteilen.
In 2022 mussten innerhalb einer kurzen Zeitspanne Unterbringungsmöglichkeiten für den Zustrom von ukrainischen Flüchtlingen geschaffen werden. Da eine entsprechende Infrastruktur im Landkreis Harz nicht vorhanden war, wurden vorrübergehend Hotels angemietet und eine Aufnahmeeinrichtung bzw. Gemeinschaftsunterkunft errichtet. Diese Unterbringungsformen waren sehr kostenintensiv.
Zeitgleich wurde auch die Anmietung von Wohnungen initiiert. Trotz der überwältigenden Hilfs- und Spendenbereitschaft war es nicht möglich, alle Wohnungen zeitgleich und sofort wohnbereit herzurichten, so dass die ukrainischen Flüchtlinge nach ihrer Ankunft im Landkreis Harz zunächst in den genannten Unterkünften untergebracht wurden. Der Aufenthalt dort umfasste zumeist nur wenige Wochen.
Die Meinung, dass ukrainische oder andere Nationalitäten höhere Leistungen erhalten, entspricht nicht der Wahrheit. Gerade in den genannten Unterbringungsformen wie Gemeinschaftseinrichtungen werden Beträge im Bescheid gegenüber den betroffenen Personen zwar bewilligt, die Zahlung selbst erfolgt jedoch differenziert. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden an den Träger gezahlt, der diese Dienstleistung vorhält z. B. der Landkreis/ die Kommunen. Die betroffenen Familien bekommen in der Regel lediglich die gesetzlich ausgewiesene Regelleistung ausgezahlt. Dies wird in den Bewilligungsbescheiden auf den Folgeseiten auch differenziert dargestellt.
Für alle Leistungsberechtigten setzt sich der Anspruch auf Bürgergeld aus den
Regelbeträgen (abhängig vom Stand in der Familie und vom Alter)
Mehrbedarfen (individuell, schwanger, alleinerziehend usw.)
Kosten der Unterkunft und Heizung (variable, abhängig von der Art der Unterbringung)
abzüglich vorhandener Einkommen und Vermögen zusammen.
Es gelten die gleichen rechtlichen Maßstäbe. Lediglich durch die individuellen Gegebenheiten in den Personen und Familien ergeben sich unterschiedliche Leistungshöhen.
Ihre KoBa Harz
Informationen zum Online Antrag:
Stellen Sie Ihren Erstantrag/Weiterbewilligungsantrag sowie Veränderungsmitteilungen jetzt ganz bequem online!
Neben dem Erstantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann auch der Weiterbewilligungsantrag online gestellt oder eine Veränderungsmitteilung online eingereicht werden. Die Onlineangebote sind unter folgenden Links verfügbar:
Erstantrag (EA)
https://portal-civ-brd.ekom21.de/civ-brd.public/start.html?oe=00.00.ALGII.JCLKH&mode=cc&cc_key=ALGII
Weiterbewilligungsantrag (WBA) und Veränderungsmitteilungen (VÄM)
https://portal-civ-brd.ekom21.de/civ-brd.public/start.html?oe=00.00.ALGII.JCLKH&mode=cc&cc_key=ALGIIVMWB
Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner. Zusätzlich sind die Mitarbeiter der KoBa Harz selbstverständlich bei Problemen und Fragen telefonisch zu den gewohnten Sprechzeiten und schriftlich zu erreichen.
Anträge und Unterlagen können aber auch weiterhin auf dem Postweg oder durch Einwurf in die Hausbriefkästen übersandt werden. Wenn Sie Originalunterlagen, wie z. B. Versicherungspolicen, Urkunden, Kontoauszüge und sonstige Nachweise postalisch einreichen, können diese erst nach 4 Wochen zurückgesandt werden. Aufgrund der Einführung und Nutzung der elektronischen Akte bitten wir Sie, die Unterlagen ohne Heft- und Büroklammern einzureichen. Die KoBa Harz empfiehlt, die abgeforderten Unterlagen und Nachweise möglichst als Kopie einzureichen. Von der Übersendung von Original-Ausweisen oder -Chipkarten wird ganz abgeraten. Reichen Sie diese bitte nur in kopierter Form ein. Ist Ihnen das nicht möglich, können Sie einen Termin zur persönlichen Abgabe vereinbaren. Die einzureichenden Unterlagen werden dann vor Ort kostenfrei kopiert bzw. verscannt.
Die neuste Pressemitteilung der KoBa Harz – finden Sie hier als pdf-Dokument
Den aktuellen Arbeitsmarktreport der KoBa Harz – finden Sie hier als pdf-Dokument
Informationsfilme über Bürgergeld (SGB II) – Deutsch, Englisch, Russisch