Willkommen auf den Webseiten der KoBa Harz!

Die KoBa Harz informiert:

Wichtige Information: Neue Öffnungszeiten ab 05. Juni 2023

 Die KoBa Harz hat ab Montag, den 05. Juni 2023 in allen Regionalstellen neue Öffnungszeiten:

Montag:              8.00 – 12.00       13.00 – 16.00    
Dienstag:            8.00 – 12.00       13.00 – 16.00                    
Mittwoch:           geschlossen  (Termine nur nach Vereinbarung)
Donnerstag:      8.00 – 12.00       13.00 – 16.00                    
Freitag:               geschlossen  (Termine nur nach Vereinbarung)

Montags, dienstags und donnerstags hat die KoBa Harz bereits ab 8.00 Uhr für die Kunden geöffnet. Donnerstags endet die Sprechzeit bereits um 16.00 Uhr. Mittwochs und zusätzlich neu auch freitags bleibt die KoBa Harz für den Kundenverkehr geschlossen. Terminvereinbarungen für persönliche Vorsprachen sind nach individueller Absprache mit den Mitarbeitern auch außerhalb der genannten Öffnungszeiten möglich. Zudem stehen die Mitarbeiter natürlich telefonisch, postalisch und per E-Mail für Fragen und Anliegen zur Verfügung.
Mit diesen neuen Öffnungszeiten ist es der KoBa Harz möglich, die unterschiedlichen Anliegen wie Anträge, Anfragen oder Problemlagen im Interesse der Kunden noch effizienter und zügiger bearbeiten zu können.

Die zentralen Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie auf der Internetseite der KoBa Harz www.chancen-schaffen-im-harz.de. Dort haben Sie auch weitere digitale Möglichkeiten wie die Online-Erstbeantragung von Bürgergeld sowie den Weiterbewilligungsantrag und die Veränderungsmitteilung. Beide Anträge sind übersichtlich gestaltet und zusätzliche Erklärungen erhält der Antragsteller durch leicht verständliche, eingebettete Hilfstexte. Die Antragsdaten werden komplett online eingegeben und alle nötigen Nachweise können direkt per Computer oder Smartphone hochgeladen werden. Der Schutz persönlicher Daten wird jederzeit gewährleistet.


Einführung des bundesweit gültigen „Deutschlandtickets“ im Bereich des öffentlichen Personennahverkehr

 Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Einführung des sogenannten „Deutschlandtickets“ im öffentlichen Personennahverkehr ab dem 01.05.2023 möchten wir Ihnen nachfolgende Mitteilungen zukommen lassen.

Insofern Sie sich das „Deutschlandticket“ bereits für eine private Nutzung angeschafft haben, werden die entstehenden Fahrtkosten bei Einladungen oder der Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (z.B. Arbeitsgelegenheiten, Fortbildungen, Aktivierungsangebote usw.) in der Höhe übernommen bis sich das Ticket amortisiert hat. Somit können in einer solchen Konstellation maximal 49,00 € an Kompensation gezahlt werden. Sind Sie bisher nicht im Besitz eines solchen Tickets, dann werden die anfallenden Kosten in der Höhe des Familien- und Sozialpasses erstattet.

Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Fallmanager.



Informationen zum Bürgergeld: 

Einen neuen Antrag auf Bürgergeld muss niemand stellen, wenn bisher Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II erhalten wurde und der Bewilligungszeitraum noch läuft.
Für weitere Informationen zum Bürgergeld ab dem 01. Januar 2023 klicken Sie bitte HIER.

Allgemeine FAQs zum Bürgergeld finden Sie auf der Seite des BMAS HIER.


Informationen zum Online Antrag:

Stellen Sie Ihren Erstantrag/Weiterbewilligungsantrag sowie Veränderungsmitteilungen jetzt ganz bequem online!
Neben dem Erstantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann auch der Weiterbewilligungsantrag online gestellt oder eine Veränderungsmitteilung online eingereicht werden. Die Onlineangebote sind unter folgenden Links verfügbar:

Erstantrag (EA)
https://portal-civ-brd.ekom21.de/civ-brd.public/start.html?oe=00.00.ALGII.JCLKH&mode=cc&cc_key=ALGII

Weiterbewilligungsantrag (WBA) und Veränderungsmitteilungen (VÄM)
https://portal-civ-brd.ekom21.de/civ-brd.public/start.html?oe=00.00.ALGII.JCLKH&mode=cc&cc_key=ALGIIVMWB

Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner. Zusätzlich sind die Mitarbeiter der KoBa Harz selbstverständlich bei Problemen und Fragen telefonisch zu den gewohnten Sprechzeiten und schriftlich zu erreichen.

Anträge und Unterlagen können aber auch weiterhin auf dem Postweg oder durch Einwurf in die Hausbriefkästen übersandt werden. Wenn Sie Originalunterlagen, wie z. B. Versicherungspolicen, Urkunden, Kontoauszüge und sonstige Nachweise postalisch einreichen, können diese erst nach 4 Wochen zurückgesandt werden. Aufgrund der Einführung und Nutzung der elektronischen Akte bitten wir Sie, die Unterlagen ohne Heft- und Büroklammern einzureichen. Die KoBa Harz empfiehlt, die abgeforderten Unterlagen und Nachweise möglichst als Kopie einzureichen. Von der Übersendung von Original-Ausweisen oder -Chipkarten wird ganz abgeraten. Reichen Sie diese bitte nur in kopierter Form ein. Ist Ihnen das nicht möglich, können Sie einen Termin zur persönlichen Abgabe vereinbaren. Die einzureichenden Unterlagen werden dann vor Ort kostenfrei kopiert bzw. verscannt.


Die neuste Pressemitteilung der KoBa Harz – finden Sie hier als pdf-Dokument 

Den aktuellen Arbeitsmarktreport der KoBa Harz – finden Sie hier als pdf-Dokument


KoBa Harz – Das kommunale Jobcenter im Landkreis Harz.
Kommunale Beschäftigungsagentur

Mit Grundsicherung, Vermittlung und Förderung unterstützt unsere Behörde Ihren Weg zurück in die Arbeitswelt.

Haben Sie Fragen rund um Leistungsgewährung, Jobvermittlung oder Förderung?

Bereich Wernigerode
Regionalstelle Wernigerode: Kurtsstraße 13, 38855 Wernigerode
Telefonnummer 0 39 43 / 58 32 00

Bereich Halberstadt
Regionalstelle Halberstadt: Schwanebecker Straße 14, 38820 Halberstadt
Telefonnummer 0 39 43 / 58 34 00

Bereich Quedlinburg:
Regionalstelle Quedlinburg, Heiligegeiststraße 7, 06484 Quedlinburg
Telefonnummer 0 39 43 / 58 38 00

E-Mail
koba@koba-jobcenter-harz.de


Informationsfilme über Bürgergeld (SGB II) – Deutsch, Englisch, Russisch