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Die KoBa Harz informiert:

Ukraine Україна – Informationen інформації

Arbeiten und Leben im Landkreis Harz

Работать и жить в округе Гарц


“Jetzt in den Job: Integration in Arbeit lohnt sich – Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne besucht Unternehmen!“ 

Über eine Million Geflüchtete aus der Ukraine haben in Deutschland Schutz vor dem Krieg gefunden, viele davon auch im Landkreis Harz. Das Leben dieser Menschen hat sich mit ihrer Ankunft hier komplett geändert und wir, als kommunales Jobcenter, haben sie oft von Anfang an begleitet und unterstützt. „Nach einer Phase des Ankommens, der Orientierung und des grundständigen Deutscherwerbs geht es jetzt aber darum, die Geflüchteten noch schneller in Arbeit zu vermitteln“, erklärt Anita Denecke, Fachbereichsleiterin Aktive Leistungen der KoBa Harz. „Diese soll dabei natürlich so passgenau wie möglich ausfallen, aber auch so schnell es irgend geht angetreten werden.“

Bei uns, der KoBa Harz, erfolgt die Betreuung bereits seit der ersten großen Flüchtlingswelle durch spezialisierte Fallmanager in den jeweiligen Regionalstellen vor Ort. Zurzeit arbeiten hier im Fallmanagement 10 Mitarbeiter überwiegend mit der Zielgruppe, im Arbeitgeberservice sind kompetente Mitarbeiter eingesetzt, die schwerpunktmäßig diese Zielgruppe bedienen und das Bindeglied zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite darstellen.

Es hat sich gezeigt, dass es einige Arbeitsgebiete gibt, wo bereits jetzt schon, auch ohne große Sprachkenntnisse, Flüchtlinge in Arbeit vermittelt worden sind. „Selbstverständlich werden allen interessierten Flüchtlingen auch Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache angeboten, allerdings ist hier auch mit Wartezeiten zu rechnen“, erzählt Denecke weiter. „Unternehmen haben aber verschiedene Arten der Förderung, die sie in solchen Fällen in Anspruch nehmen können, so z. B. die Möglichkeiten der betrieblichen Erprobung.“

Am 18.04.2024 besuchte Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne den Landkreis Harz und informierte sich über die Arbeit mit ukrainischen Flüchtlingen in der KoBa Harz. Dafür besichtigte  sie zusammen mit zwei Kolleginnen der KoBa Harz das Unternehmen „Schlüsseldienst Volker Degen“ in Quedlinburg, das seit einiger Zeit mit Erfolg einen ukrainischen Geflüchteten beschäftigt:

Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne besucht einen Arbeitgeber im Landkreis Harz, der einen ukrainischen Flüchtling eingestellt hat

Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne besucht einen Arbeitgeber im Landkreis Harz, der einen ukrainischen Flüchtling eingestellt hat

Vitalii Petryk ist am 01.11.2023 seiner Frau und den drei Kindern aus der Ukraine nachgereist. Nun leben alle zusammen in Ballenstedt. Er hat in der Ukraine ein Technik-Studium absolviert und auch immer gearbeitet. Die Familie möchte auch nach Beendigung des Krieges in Deutschland bleiben.

Herr Petryk konnte mittels Probearbeit beim Schlüsseldienstunternehmen von Herrn Degen in Quedlinburg getestet werden. Er brachte zwar keine Sprachkenntnisse mit, aber der Arbeitgeber erkannte schnell, dass Herr Petryk Fachkenntnisse besitzt und er sich zudem bei der Probearbeit gut bewährt hat. Im Gespräch mit Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne im Unternehmen konnte man erkennen, dass einerseits das Engagement und die Offenheit des Unternehmens beeindruckend sind und andererseits Herr Petryk gewillt ist, fleißig zu lernen. „Oftmals hilft noch der Google-Übersetzer“, verrät Herr Degen. „Die Familie ist unheimlich dankbar, Vitaliis Frau hat uns sogar als Dankeschön schon ukrainische Spezialitäten gebacken und gekocht. Die 3 Kinder gehen in Ballenstedt zur Kita bzw. in die Schule und lernen super schnell Deutsch.“

Herr Petryk ist nunmehr für 20 Wochenstunden fest eingestellt und absolviert sogar parallel einen Integrationskurs in Teilzeit. Die Einstellung haben wir als KoBa Harz mit betrieblicher Erprobung und Eingliederungszuschuss flankiert. Bettina Wittenberg vom Arbeitgeberservice der KoBa Harz ist regelmäßig vor Ort und unterstützt und begleitet Herrn Petryk sowie den Arbeitgeber auf dem gemeinsamen Weg.

Fazit der Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne: „Mit dem Job-Turbo beschleunigen wir die Integration von Geflüchteten in Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die händeringend Personal brauchen. Wir setzen auf einen zügigen Arbeitsmarktzugang, berufsbegleitende Sprachkurse und unmittelbare Sprachanwendung im Berufsalltag. Jetzt braucht es mehr Unternehmer wie Volker Degen, die Geflüchteten eine Chance geben, auch wenn sie noch nicht perfekt Deutsch sprechen.“


Wegfall Bürgergeldbonus

Mit dem Inkrafttreten des 2. Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 wird der Bürgergeldbonus abgeschafft. Teilnehmende, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine mit dem Bürgergeldbonus förderfähige Maßnahme angetreten haben, erhalten den Bonus bis zum Austritt aus oder dem Abschluss der Maßnahme.



Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Krankmeldungen müssen auch in 2024 bei der KoBa Harz eingereicht werden.

Wer Bürgergeld bezieht, ist weiterhin gesetzlich dazu verpflichtet eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Krankmeldung aktiv beim Arzt einzufordern, da die Jobcenter die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht bei den Krankenkassen abrufen können.

Arbeitgeber müssen seit Januar 2024, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei jeweiligen den Krankenkassen abrufen. Arbeitnehmer müssen sich dann nur noch beim Arbeitgeber krankmelden. Die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung entfällt also. Allerdings gilt für Kundinnen und Kunden der Jobcenter diese Neuerung noch nicht. Die KoBa Harz weist deshalb darauf hin, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) weiterhin aktiv beim Arzt einzufordern ist. Denn wer Bürgergeld bezieht, muss bei Arbeitsunfähigkeit/im Krankheitsfall seine Bescheinigung bei der KoBa Harz vorlegen. Sie können beim Arzt diese Information gern vorlegen.

Auch Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen müssen eine AUB im Krankheitsfalle weiterhin der KoBa Harz bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist wichtig, damit sie weiterhin Leistungen erhalten können.

Ihre KoBa Harz


Aus aktuellem Anlass informiert die KoBa Harz:

Leistungen nach dem SGB II werden für alle Nationalitäten, auch für ukrainische Flüchtlinge nach denselben Maßstäben ermittelt!

 Wir haben darüber Kenntnis erlangt, dass ohne Wissen von Betroffenen und ohne Anonymisierung der Daten, die erste Seite eines Bewilligungsbescheides von SGB II Leistungen veröffentlicht und geteilt wurde.

Von der widerrechtlichen Verbreitung des Bescheid-Auszuges ist unverzüglich Abstand zu nehmen! Die Betroffenen haben dem nicht zugestimmt. Die KoBa Harz als Ersteller des Bescheides prüft aktuell strafrechtliche Schritte wegen rechtswidrigem Verhalten insbesondere des Verstoßes gegen den Datenschutz.

Unabhängig davon ist zur Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) allgemein klarstellend Folgendes mitzuteilen.

In 2022 mussten innerhalb einer kurzen Zeitspanne Unterbringungsmöglichkeiten für den Zustrom von ukrainischen Flüchtlingen geschaffen werden. Da eine entsprechende Infrastruktur im Landkreis Harz nicht vorhanden war, wurden vorrübergehend Hotels angemietet und eine Aufnahmeeinrichtung bzw. Gemeinschaftsunterkunft errichtet. Diese Unterbringungsformen waren sehr kostenintensiv.

Zeitgleich wurde auch die Anmietung von Wohnungen initiiert. Trotz der überwältigenden Hilfs- und Spendenbereitschaft war es nicht möglich, alle Wohnungen zeitgleich und sofort wohnbereit herzurichten, so dass die ukrainischen Flüchtlinge nach ihrer Ankunft im Landkreis Harz zunächst in den genannten Unterkünften untergebracht wurden. Der Aufenthalt dort umfasste zumeist nur wenige Wochen.

Die Meinung, dass ukrainische oder andere Nationalitäten höhere Leistungen erhalten, entspricht nicht der Wahrheit. Gerade in den genannten Unterbringungsformen wie Gemeinschaftseinrichtungen werden Beträge im Bescheid gegenüber den betroffenen Personen zwar bewilligt, die Zahlung selbst erfolgt jedoch differenziert. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden an den Träger gezahlt, der diese Dienstleistung vorhält z. B. der Landkreis/ die Kommunen. Die betroffenen Familien bekommen in der Regel lediglich die gesetzlich ausgewiesene Regelleistung ausgezahlt. Dies wird in den Bewilligungsbescheiden auf den Folgeseiten auch differenziert dargestellt.

Für alle Leistungsberechtigten setzt sich der Anspruch auf Bürgergeld aus den
Regelbeträgen (abhängig vom Stand in der Familie und vom Alter)
Mehrbedarfen (individuell, schwanger, alleinerziehend usw.)
Kosten der Unterkunft und Heizung (variable, abhängig von der Art der Unterbringung)
abzüglich vorhandener Einkommen und Vermögen zusammen.

Es gelten die gleichen rechtlichen Maßstäbe. Lediglich durch die individuellen Gegebenheiten in den Personen und Familien ergeben sich unterschiedliche Leistungshöhen.

Ihre KoBa Harz


Bild: Wichtige Informationen für Ukrainer - eigene Sprechstunden bei der KoBa Harz

Bild: Wichtige Informationen für Ukrainer – eigene Sprechstunden bei der KoBa Harz


Informationen zum Online Antrag:

Stellen Sie Ihren Erstantrag/Weiterbewilligungsantrag sowie Veränderungsmitteilungen jetzt ganz bequem online!
Neben dem Erstantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann auch der Weiterbewilligungsantrag online gestellt oder eine Veränderungsmitteilung online eingereicht werden. Die Onlineangebote sind unter folgenden Links verfügbar:

Erstantrag (EA)
https://portal-civ-brd.ekom21.de/civ-brd.public/start.html?oe=00.00.ALGII.JCLKH&mode=cc&cc_key=ALGII

Weiterbewilligungsantrag (WBA) und Veränderungsmitteilungen (VÄM)
https://portal-civ-brd.ekom21.de/civ-brd.public/start.html?oe=00.00.ALGII.JCLKH&mode=cc&cc_key=ALGIIVMWB

Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner. Zusätzlich sind die Mitarbeiter der KoBa Harz selbstverständlich bei Problemen und Fragen telefonisch zu den gewohnten Sprechzeiten und schriftlich zu erreichen.

Anträge und Unterlagen können aber auch weiterhin auf dem Postweg oder durch Einwurf in die Hausbriefkästen übersandt werden. Wenn Sie Originalunterlagen, wie z. B. Versicherungspolicen, Urkunden, Kontoauszüge und sonstige Nachweise postalisch einreichen, können diese erst nach 4 Wochen zurückgesandt werden. Aufgrund der Einführung und Nutzung der elektronischen Akte bitten wir Sie, die Unterlagen ohne Heft- und Büroklammern einzureichen. Die KoBa Harz empfiehlt, die abgeforderten Unterlagen und Nachweise möglichst als Kopie einzureichen. Von der Übersendung von Original-Ausweisen oder -Chipkarten wird ganz abgeraten. Reichen Sie diese bitte nur in kopierter Form ein. Ist Ihnen das nicht möglich, können Sie einen Termin zur persönlichen Abgabe vereinbaren. Die einzureichenden Unterlagen werden dann vor Ort kostenfrei kopiert bzw. verscannt.


Die neuste Pressemitteilung der KoBa Harz – finden Sie hier als pdf-Dokument 

Den aktuellen Arbeitsmarktreport der KoBa Harz – finden Sie hier als pdf-Dokument


Informationsfilme über Bürgergeld (SGB II) – Deutsch, Englisch, Russisch

Erklärfilm zum Thema Grundsicherung und Bürgergeld - zum Anschauen nur draufklicken

Erklärfilm zum Thema Grundsicherung und Bürgergeld – zum Anschauen nur draufklicken

Erklärfilm zum Thema Grundsicherung und Bürgergeld in Englisch - zum Anschauen nur draufklicken

Erklärfilm zum Thema Grundsicherung und Bürgergeld in Englisch – zum Anschauen nur draufklicken

 
Erklärfilm zum Thema Grundsicherung und Bürgergeld in Russisch - zum Anschauen nur draufklicken

Erklärfilm zum Thema Grundsicherung und Bürgergeld in Russisch – zum Anschauen nur draufklicken