Regelbedarfe der Grundsicherung – Bürgergeld

Seit 01.01.2023 heißt es nicht mehr Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, sondern die Leistungen für die Sicherung des Lebensunterhaltes werden nun Bürgergeld genannt.

Wie jedes Jahr zum 01.01. wurden auch zum 01.01.2024 die Regelbedarfe an die Preis- und Einkommenssteigerungen angepasst.

Ein alleinstehender Erwachsener erhält seit dem 01.01.2024 monatlich 563 Euro Grundsicherung, also 61 Euro mehr als vorher. Und auch die anderen Regelbedarfsstufen wurden deutlich angehoben.

Gesetzliche Regelbedarfsstufen Ab 01.01.2024 bisher
leistungsberechtigter Erwachsener

(Alleinstehend / Alleinerziehend / mit minderjährigem Partner)

563 Euro 502 Euro
leistungsberechtigter Erwachsener

(Ehepartner / Lebenspartner in Bedarfsgemeinschaft)

506 Euro 451 Euro
leistungsberechtigter Erwachsener

(18-24 Jahre, im Haushalt der Eltern)

451 Euro 402 Euro
leistungsberechtigter Jugendlicher

(14-17 Jahre)

471 Euro 420 Euro
leistungsberechtigtes Kind

(6-13 Jahre)

390 Euro 348 Euro
leistungsberechtigtes Kind

(0-5 Jahre)

357 Euro 318 Euro

Auch vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe, beispielsweise für Alleinerziehende, steigen entsprechend. Die umfangreiche Unterstützung aus dem Bildungspaket für Kinder sowie der monatliche Sofortzuschlag i. H. v. 20,00 EUR je Kind bleiben bestehen.

Die KoBa Harz hat die erhöhten Beträge und Leistungen in der Berechnung für Januar bereits berücksichtigt. Die Leistungen für Januar 2024 wurden pünktlich Ende Dezember 2023 überwiesen. Einen entsprechenden Bescheid erhalten unsere Kunden in jedem Fall. Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Bescheide zum 01.01.2024 erstellt und zugegangen sein werden. Wenn jemand diesen bereits für andere Behörden oder Institutionen benötigt, kontaktieren Sie bitte Ihren Sachbearbeiter.