Arbeiten lohnt sich!
Damit Leistungsempfänger, die arbeiten gehen, am Ende des Monats mehr Geld zur Verfügung haben, gibt es Freibeträge bei Erwerbseinkommen. Diese Freibeträge werden nicht mit der Grundsicherung verrechnet.
Manchen Menschen fällt es sehr schwer, eine Arbeit zu finden, weil sie beispielsweise schon sehr lange arbeitslos sind oder nur eingeschränkt tätig werden können. Damit sie sich langsam wieder an die berufliche Tätigkeit herantasten können, gibt es die geförderte Beschäftigung. Wer an diesen Arbeitsgelegenheiten teilnimmt, erhält zusätzlich zur Grundsicherung eine Mehraufwandsentschädigung, die nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.
Wenn Qualifizierung oder Weiterbildung die Chancen auf einen Arbeitsplatz erhöhen, dann können Kosten für Lehrgänge bei geprüften Trägern übernommen werden.
Abgestimmt auf das Können und die Bedürfnisse des Arbeitsuchenden gibt die freie Förderung Spielraum für weitere Unterstützung, beispielweise für das Nachholen des Hauptschulabschlusses.
Personen, die lange nicht in ihrem Beruf tätig waren, brauchen manchmal ein bisschen mehr Zeit, um sich wieder einzuarbeiten und um die volle Arbeitskraft zu erreichen. Für diese Übergangszeit können Arbeitgeber Zuschüsse – sogenannte Eingliederungshilfen – bekommen, um den vorübergehenden Verdienstausfall bei der Einarbeitung zu kompensieren.