Im Kern bestehen die Geldleistungen der Grundsicherung aus dem Regelbedarf, Beiträgen für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und den Bedarfen für Unterkunft und Heizung.
Hinzu können in besonderen Lebenslagen Mehrbedarfe oder einmalige Leistungen kommen. Mehrbedarfe können Schwangeren, Alleinerziehenden sowie Menschen mit Behinderungen oder bei bestimmten Krankheiten gewährt werden.
Einmalige Leistungen, wie eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt eines Kindes oder beim Erstbezug einer Wohnung können bezahlt werden, wenn dies notwendig ist.
Um die Zukunftschancen von Kindern besonders zu fördern, wurden im Jahr 2011 die Leistungen für Bildung und Teilhabe in die Grundsicherung aufgenommen. Das bedeutet Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren stehen extra Gelder für Mittagessen, Schulbedarf und vieles mehr zu. Die Beantragung erfolgt automatisch mit dem Erstantrag für die allgemeinen Leistungen. Diese müssen nicht mehr extra beantragt werden. Eine Ausnahme bildet die Lernförderung. Diese muss noch seperat beantragt werden.
Berechnung der Leistungen
Die individuelle Höhe der Leistungen wird ermittelt, indem man den Grundbedarf mit dem verrechnet, was der Einzelne selbst zu seinem Lebensunterhalt beitragen kann – Arbeitseinkommen, Vermögen, Unterstützung von anderen – der Rest wird dann von der KoBa Harz übernommen.
Hier finden Sie die Auszahlungstermine der Grundsicherungsleistungen der KoBa Harz.