Seit 1. Januar 2016 gilt für jeden Empfänger von Arbeitslosengeld II die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Familienversicherte ALG II-Empfänger sind dadurch eigenständige Mitglieder einer Krankenkasse. Das betrifft insbesondere Jugendliche ab 15 oder mitversicherte Ehepartner.

Die Wahl der Krankenkasse konnten bisher Familienversicherte selbst bestimmen. Das kann die alte oder eine neue Krankenkasse sein.

Hier lohnt sich immer ein Vergleich, denn auch wenn die Grundversorgung bei allen Krankenkassen einheitlich ist, unterscheiden sie sich häufig in den Zusatzleistungen.

Die Familienversicherung für Arbeitslosengeld II-Bezieher endete zum 31.12.2015.

Sollten Sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sein, so können diese Beiträge im Rahmen eines Zuschusses gewährt werden. Dieser Beitrag ist jedoch begrenzt auf den individuell halbierten Basistarif. Hierzu setzen Sie sich bitte mit Ihrem Krankenversicherungsunternehmen in Verbindung und reichen den entsprechenden Nachweis ein.