Willkommen auf den Webseiten der KoBa Harz!

Die KoBa Harz informiert:

Auf Grund einer innerbetrieblichen Veranstaltung sind die Sammelrufnummern der KoBa Harz: 3200/3400/3800 am 20.03.2024, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr nicht erreichbar. Bitte nutzen Sie während dieser Zeit für Ihre Anliegen unser E-Mail-Postfach: koba@koba-jobcenter-harz.de.


Zukunftstag in der KoBa Harz – 25.04.2024 – Halberstadt Schwanebecker Straße 14 von 08:30 bis 14:30 Uhr

An diesem Tag haben SchülerInnen erneut die Gelegenheit, sich im Rahmen des Girl’sDay und Boy’s Day über die verschiedenen Arbeitsbereiche der KoBa Harz zu informieren.

Hier gibt es weitere Informationen



Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Krankmeldungen müssen auch in 2024 bei der KoBa Harz eingereicht werden.

Wer Bürgergeld bezieht, ist weiterhin gesetzlich dazu verpflichtet eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Krankmeldung aktiv beim Arzt einzufordern, da die Jobcenter die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht bei den Krankenkassen abrufen können.

Arbeitgeber müssen seit Januar 2024, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei jeweiligen den Krankenkassen abrufen. Arbeitnehmer müssen sich dann nur noch beim Arbeitgeber krankmelden. Die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung entfällt also. Allerdings gilt für Kundinnen und Kunden der Jobcenter diese Neuerung noch nicht. Die KoBa Harz weist deshalb darauf hin, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) weiterhin aktiv beim Arzt einzufordern ist. Denn wer Bürgergeld bezieht, muss bei Arbeitsunfähigkeit/im Krankheitsfall seine Bescheinigung bei der KoBa Harz vorlegen. Sie können beim Arzt diese Information gern vorlegen.

Auch Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen müssen eine AUB im Krankheitsfalle weiterhin der KoBa Harz bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist wichtig, damit sie weiterhin Leistungen erhalten können.

Ihre KoBa Harz


Aus aktuellem Anlass informiert die KoBa Harz:

Leistungen nach dem SGB II werden für alle Nationalitäten, auch für ukrainische Flüchtlinge nach denselben Maßstäben ermittelt!

 Wir haben darüber Kenntnis erlangt, dass ohne Wissen von Betroffenen und ohne Anonymisierung der Daten, die erste Seite eines Bewilligungsbescheides von SGB II Leistungen veröffentlicht und geteilt wurde.

Von der widerrechtlichen Verbreitung des Bescheid-Auszuges ist unverzüglich Abstand zu nehmen! Die Betroffenen haben dem nicht zugestimmt. Die KoBa Harz als Ersteller des Bescheides prüft aktuell strafrechtliche Schritte wegen rechtswidrigem Verhalten insbesondere des Verstoßes gegen den Datenschutz.

Unabhängig davon ist zur Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) allgemein klarstellend Folgendes mitzuteilen.

In 2022 mussten innerhalb einer kurzen Zeitspanne Unterbringungsmöglichkeiten für den Zustrom von ukrainischen Flüchtlingen geschaffen werden. Da eine entsprechende Infrastruktur im Landkreis Harz nicht vorhanden war, wurden vorrübergehend Hotels angemietet und eine Aufnahmeeinrichtung bzw. Gemeinschaftsunterkunft errichtet. Diese Unterbringungsformen waren sehr kostenintensiv.

Zeitgleich wurde auch die Anmietung von Wohnungen initiiert. Trotz der überwältigenden Hilfs- und Spendenbereitschaft war es nicht möglich, alle Wohnungen zeitgleich und sofort wohnbereit herzurichten, so dass die ukrainischen Flüchtlinge nach ihrer Ankunft im Landkreis Harz zunächst in den genannten Unterkünften untergebracht wurden. Der Aufenthalt dort umfasste zumeist nur wenige Wochen.

Die Meinung, dass ukrainische oder andere Nationalitäten höhere Leistungen erhalten, entspricht nicht der Wahrheit. Gerade in den genannten Unterbringungsformen wie Gemeinschaftseinrichtungen werden Beträge im Bescheid gegenüber den betroffenen Personen zwar bewilligt, die Zahlung selbst erfolgt jedoch differenziert. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden an den Träger gezahlt, der diese Dienstleistung vorhält z. B. der Landkreis/ die Kommunen. Die betroffenen Familien bekommen in der Regel lediglich die gesetzlich ausgewiesene Regelleistung ausgezahlt. Dies wird in den Bewilligungsbescheiden auf den Folgeseiten auch differenziert dargestellt.

Für alle Leistungsberechtigten setzt sich der Anspruch auf Bürgergeld aus den
Regelbeträgen (abhängig vom Stand in der Familie und vom Alter)
Mehrbedarfen (individuell, schwanger, alleinerziehend usw.)
Kosten der Unterkunft und Heizung (variable, abhängig von der Art der Unterbringung)
abzüglich vorhandener Einkommen und Vermögen zusammen.

Es gelten die gleichen rechtlichen Maßstäbe. Lediglich durch die individuellen Gegebenheiten in den Personen und Familien ergeben sich unterschiedliche Leistungshöhen.

Ihre KoBa Harz



Informationen zum Bürgergeld: 

Einen neuen Antrag auf Bürgergeld muss niemand stellen, wenn bisher Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II erhalten wurde und der Bewilligungszeitraum noch läuft.
Für weitere Informationen zum Bürgergeld ab dem 01. Januar 2023 klicken Sie bitte HIER.

Allgemeine FAQs zum Bürgergeld finden Sie auf der Seite des BMAS HIER.


Informationen zum Online Antrag:

Stellen Sie Ihren Erstantrag/Weiterbewilligungsantrag sowie Veränderungsmitteilungen jetzt ganz bequem online!
Neben dem Erstantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann auch der Weiterbewilligungsantrag online gestellt oder eine Veränderungsmitteilung online eingereicht werden. Die Onlineangebote sind unter folgenden Links verfügbar:

Erstantrag (EA)
https://portal-civ-brd.ekom21.de/civ-brd.public/start.html?oe=00.00.ALGII.JCLKH&mode=cc&cc_key=ALGII

Weiterbewilligungsantrag (WBA) und Veränderungsmitteilungen (VÄM)
https://portal-civ-brd.ekom21.de/civ-brd.public/start.html?oe=00.00.ALGII.JCLKH&mode=cc&cc_key=ALGIIVMWB

Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner. Zusätzlich sind die Mitarbeiter der KoBa Harz selbstverständlich bei Problemen und Fragen telefonisch zu den gewohnten Sprechzeiten und schriftlich zu erreichen.

Anträge und Unterlagen können aber auch weiterhin auf dem Postweg oder durch Einwurf in die Hausbriefkästen übersandt werden. Wenn Sie Originalunterlagen, wie z. B. Versicherungspolicen, Urkunden, Kontoauszüge und sonstige Nachweise postalisch einreichen, können diese erst nach 4 Wochen zurückgesandt werden. Aufgrund der Einführung und Nutzung der elektronischen Akte bitten wir Sie, die Unterlagen ohne Heft- und Büroklammern einzureichen. Die KoBa Harz empfiehlt, die abgeforderten Unterlagen und Nachweise möglichst als Kopie einzureichen. Von der Übersendung von Original-Ausweisen oder -Chipkarten wird ganz abgeraten. Reichen Sie diese bitte nur in kopierter Form ein. Ist Ihnen das nicht möglich, können Sie einen Termin zur persönlichen Abgabe vereinbaren. Die einzureichenden Unterlagen werden dann vor Ort kostenfrei kopiert bzw. verscannt.


Die neuste Pressemitteilung der KoBa Harz – finden Sie hier als pdf-Dokument 

Den aktuellen Arbeitsmarktreport der KoBa Harz – finden Sie hier als pdf-Dokument


KoBa Harz – Das kommunale Jobcenter im Landkreis Harz.
Kommunale Beschäftigungsagentur

Mit Grundsicherung, Vermittlung und Förderung unterstützt unsere Behörde Ihren Weg zurück in die Arbeitswelt.

Haben Sie Fragen rund um Leistungsgewährung, Jobvermittlung oder Förderung?

Bereich Wernigerode
Regionalstelle Wernigerode: Kurtsstraße 13, 38855 Wernigerode
Telefonnummer 0 39 43 / 58 32 00

Bereich Halberstadt
Regionalstelle Halberstadt: Schwanebecker Straße 14, 38820 Halberstadt
Telefonnummer 0 39 43 / 58 34 00

Bereich Quedlinburg:
Regionalstelle Quedlinburg, Heiligegeiststraße 7, 06484 Quedlinburg
Telefonnummer 0 39 43 / 58 38 00

E-Mail
koba@koba-jobcenter-harz.de


Informationsfilme über Bürgergeld (SGB II) – Deutsch, Englisch, Russisch