Aktuelles

Bild mit vielen Menschen, die eine rote Karte zeigen - Jugendliche nicht abhängen - U25-Reform die rote Karte zeigen!

Aus aktuellem Anlass informiert die KoBa Harz:

Leistungen nach dem SGB II werden für alle Nationalitäten, auch für ukrainische Flüchtlinge nach denselben Maßstäben ermittelt!

Wir haben darüber Kenntnis erlangt, dass ohne Wissen von Betroffenen und ohne Anonymisierung der Daten, die erste Seite eines Bewilligungsbescheides von SGB II Leistungen veröffentlicht und geteilt wurde.

Von der widerrechtlichen Verbreitung des Bescheid-Auszuges ist unverzüglich Abstand zu nehmen! Die Betroffenen haben dem nicht zugestimmt. Die KoBa Harz als Ersteller des Bescheides prüft aktuell strafrechtliche Schritte wegen rechtswidrigem Verhalten insbesondere des Verstoßes gegen den Datenschutz.

Unabhängig davon ist zur Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) allgemein klarstellend Folgendes mitzuteilen.

In 2022 mussten innerhalb einer kurzen Zeitspanne Unterbringungsmöglichkeiten für den Zustrom von ukrainischen Flüchtlingen geschaffen werden. Da eine entsprechende Infrastruktur im Landkreis Harz nicht vorhanden war, wurden vorübergehend Hotels angemietet und eine Aufnahmeeinrichtung bzw. Gemeinschaftsunterkunft errichtet. Diese Unterbringungsformen waren sehr kostenintensiv.

Zeitgleich wurde auch die Anmietung von Wohnungen initiiert. Trotz der überwältigenden Hilfs- und Spendenbereitschaft war es nicht möglich, alle Wohnungen zeitgleich und sofort wohnbereit herzurichten, so dass die ukrainischen Flüchtlinge nach ihrer Ankunft im Landkreis Harz zunächst in den genannten Unterkünften untergebracht wurden. Der Aufenthalt dort umfasste zumeist nur wenige Wochen.

Die Meinung, dass ukrainische oder andere Nationalitäten höhere Leistungen erhalten, entspricht nicht der Wahrheit. Gerade in den genannten Unterbringungsformen wie Gemeinschaftseinrichtungen werden Beträge im Bescheid gegenüber den betroffenen Personen zwar bewilligt, die Zahlung selbst erfolgt jedoch differenziert. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden an den Träger gezahlt, der diese Dienstleistung vorhält z. B. der Landkreis/ die Kommunen. Die betroffenen Familien bekommen in der Regel lediglich die gesetzlich ausgewiesene Regelleistung ausgezahlt. Dies wird in den Bewilligungsbescheiden auf den Folgeseiten auch differenziert dargestellt.

Für alle Leistungsberechtigten setzt sich der Anspruch auf Bürgergeld aus den
Regelbeträgen (abhängig vom Stand in der Familie und vom Alter)
Mehrbedarfen (individuell, schwanger, alleinerziehend usw.)
Kosten der Unterkunft und Heizung (variable, abhängig von der Art der Unterbringung)
abzüglich vorhandener Einkommen und Vermögen zusammen.

Es gelten die gleichen rechtlichen Maßstäbe. Lediglich durch die individuellen Gegebenheiten in den Personen und Familien ergeben sich unterschiedliche Leistungshöhen.

Ihre KoBa Harz


Neue Öffnungszeiten seit dem 05. Juni 2023

 Die KoBa Harz hat seit Montag, den 05. Juni 2023 in allen Regionalstellen neue Öffnungszeiten:

Montag:              8.00 – 12.00       13.00 – 16.00
Dienstag:            8.00 – 12.00       13.00 – 16.00
Mittwoch:           geschlossen  (Termine nur nach Vereinbarung)
Donnerstag:      8.00 – 12.00       13.00 – 16.00
Freitag:               geschlossen  (Termine nur nach Vereinbarung)

Montags, dienstags und donnerstags hat die KoBa Harz bereits ab 8.00 Uhr für die Kunden geöffnet. Donnerstags endet die Sprechzeit bereits um 16.00 Uhr. Mittwochs und zusätzlich neu auch freitags bleibt die KoBa Harz für den Kundenverkehr geschlossen. Terminvereinbarungen für persönliche Vorsprachen sind nach individueller Absprache mit den Mitarbeitern auch außerhalb der genannten Öffnungszeiten möglich. Zudem stehen die Mitarbeiter natürlich telefonisch, postalisch und per E-Mail für Fragen und Anliegen zur Verfügung.
Mit diesen neuen Öffnungszeiten ist es der KoBa Harz möglich, die unterschiedlichen Anliegen wie Anträge, Anfragen oder Problemlagen im Interesse der Kunden noch effizienter und zügiger bearbeiten zu können.

Die zentralen Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie auf der Internetseite der KoBa Harz www.chancen-schaffen-im-harz.de. Dort haben Sie auch weitere digitale Möglichkeiten wie die Online-Erstbeantragung von Bürgergeld sowie den Weiterbewilligungsantrag und die Veränderungsmitteilung. Beide Anträge sind übersichtlich gestaltet und zusätzliche Erklärungen erhält der Antragsteller durch leicht verständliche, eingebettete Hilfstexte. Die Antragsdaten werden komplett online eingegeben und alle nötigen Nachweise können direkt per Computer oder Smartphone hochgeladen werden. Der Schutz persönlicher Daten wird jederzeit gewährleistet.


Einführung des bundesweit gültigen „Deutschlandtickets“ im Bereich des öffentlichen Personennahverkehr

 Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Einführung des sogenannten „Deutschlandtickets“ im öffentlichen Personennahverkehr ab dem 01.05.2023 möchten wir Ihnen nachfolgende Mitteilungen zukommen lassen.

Insofern Sie sich das „Deutschlandticket“ bereits für eine private Nutzung angeschafft haben, werden die entstehenden Fahrtkosten bei Einladungen oder der Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (z.B. Arbeitsgelegenheiten, Fortbildungen, Aktivierungsangebote usw.) in der Höhe übernommen bis sich das Ticket amortisiert hat. Somit können in einer solchen Konstellation maximal 49,00 € an Kompensation gezahlt werden. Sind Sie bisher nicht im Besitz eines solchen Tickets, dann werden die anfallenden Kosten in der Höhe des Familien- und Sozialpasses erstattet.

Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Fallmanager.



Wichtige Informationen zum Bürgergeld: 
Einen neuen Antrag auf Bürgergeld muss niemand stellen, wenn bisher Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II erhalten wurde und der Bewilligungszeitraum noch läuft.
Für weitere Informationen zum Bürgergeld ab dem 01. Januar 2023 klicken Sie bitte HIER.

Allgemeine FAQs zum Bürgergeld finden Sie auf der Seite des BMAS HIER.


Informationen zum Online Antrag:

Stellen Sie Ihren Erstantrag/Weiterbewilligungsantrag sowie Veränderungsmitteilungen jetzt ganz bequem online!
Neben dem Erstantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann auch der Weiterbewilligungsantrag online gestellt oder eine Veränderungsmitteilung online eingereicht werden. Die Onlineangebote sind unter folgenden Links verfügbar:

Erstantrag (EA)
https://portal-civ-brd.ekom21.de/civ-brd.public/start.html?oe=00.00.ALGII.JCLKH&mode=cc&cc_key=ALGII

Weiterbewilligungsantrag (WBA) und Veränderungsmitteilungen (VÄM)
https://portal-civ-brd.ekom21.de/civ-brd.public/start.html?oe=00.00.ALGII.JCLKH&mode=cc&cc_key=ALGIIVMWB

Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner. Zusätzlich sind die Mitarbeiter der KoBa Harz selbstverständlich bei Problemen und Fragen telefonisch zu den gewohnten Sprechzeiten und schriftlich zu erreichen.

Anträge und Unterlagen können aber auch weiterhin auf dem Postweg oder durch Einwurf in die Hausbriefkästen übersandt werden. Wenn Sie Originalunterlagen, wie z. B. Versicherungspolicen, Urkunden, Kontoauszüge und sonstige Nachweise postalisch einreichen, können diese erst nach 4 Wochen zurückgesandt werden. Aufgrund der Einführung und Nutzung der elektronischen Akte bitten wir Sie, die Unterlagen ohne Heft- und Büroklammern einzureichen. Die KoBa Harz empfiehlt, die abgeforderten Unterlagen und Nachweise möglichst als Kopie einzureichen. Von der Übersendung von Original-Ausweisen oder -Chipkarten wird ganz abgeraten. Reichen Sie diese bitte nur in kopierter Form ein. Ist Ihnen das nicht möglich, können Sie einen Termin zur persönlichen Abgabe vereinbaren. Die einzureichenden Unterlagen werden dann vor Ort kostenfrei kopiert bzw. verscannt.