Im Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz
(KoBa Harz) ist zurzeit folgende Stelle zu besetzen:

Sachbearbeiter (m/w/d) passive Leistungen
Bewerbungsfrist bis zum 22.06.2026

Hier finden Sie Hinweise und Informationen zum Datenschutz, wenn Sie sich auf eine Stelle bei der KoBa Harz bewerben.
• Hinweisblatt zur Erfassung personenbezogener Daten


Informationen zum Entgelt (Einstieg und Spanne) – Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie

Das Entgelt richtet sich nach den Regelungen des TVöD (VKA – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) für den Bereich Verwaltung. Es ermittelt sich grundsätzlich aus der Entgeltgruppe und der Entgeltstufe.

Die Entgeltgruppe und damit die Eingruppierung (§§ 12 ff. TVöD) ergeben sich aus der Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit entsprechend der Entgeltordnung (EGO). Es gibt 17 Entgeltgruppen (Anlage A TVöD). Die Entgeltgruppe ist der jeweiligen Stellenausschreibung zu entnehmen.

Die Entgeltgruppen 2 bis 15 umfassen sechs Stufen. Die Stufenlaufzeit beträgt zwischen 1 und 5 Jahren. Grundsätzlich werden Beschäftigte bei Einstellung der Stufe 1 zugeordnet. Eine höhere Stufenzuordnung (Stufe 2 oder Stufe 3) ist nach den tariflichen Vorschriften beim Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung möglich. Auch können sogenannte für die Tätigkeit förderliche Zeiten aus einer früheren Tätigkeit oder der nahtlose Wechsel von einem anderen öffentlichen Arbeitgeber bzw. Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, zu einer höheren Stufenzuordnung führen (§ 16 ff. TVöD). 

Zuschläge für Sonderformen der Arbeit kommen bei einer Tätigkeit in der KoBa Harz regelmäßig nicht zum Tragen. Sollten im Einzel- und Bedarfsfall Arbeiten zu Zeiten, die von den üblichen Arbeitszeiten abweichen, aus dienstlichen Gründen notwendig sein und tatsächlich anfallen, richtet sich der Ausgleich hierfür nach den tariflichen Vorschriften (§§ 7 und 8 TVöD).