Mindestlohn

Im Januar 2015 wurde erstmals in Deutschland eine flächendeckende gesetzliche Lohnuntergrenze eingeführt. Ziel ist es mit Hilfe der neuen Mindeststandards, Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen zu schützen und die Zahl derjenigen zu verringern, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf Sozialleistungen angewiesen sind. Seit dem 01. Oktober 2022 liegt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro die Stunde. Ab 01.01.2024 wird der Mindestlohn auf 12,41 EUR brutto je Zeitstunde sowie ab 01.01.2025 auf 12,82 EUR brutto je Zeitstunde erhöht.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer über 18 – unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung – und damit auch für Minijobberinnen und Minijobber. Ausnahmen gibt es nur noch bei Langzeitarbeitslosen. Hier darf der Arbeitgeber weiterhin in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung vom Mindestlohn abweichen, um ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Allerdings fordert die KoBa Harz auch dann eine angemessene Bezahlung. Das Entgelt muss trotzdem im ortüblichen Rahmen liegen, gegen sittenwidrige Löhne geht die KoBa Harz vor. Auch Eingliederungszuschüsse fördert das kommunale Jobcenter nur dann, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn zahlt. Bei Einstellungen ohne Förderung händigt die KoBa Harz eine Bestätigung der Langzeitarbeitslosigkeit aus Datenschutzgründen ausschließlich an den Arbeitnehmer aus, ob er seinen neuen Arbeitgeber darüber informiert, steht ihm frei.

Mindestlohntabelle 2023/2024 nach Branchen

Mindestlohn-Hotline

Für alle Fragen rund um die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Mindestlohn-Hotline für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingerichtet. Die Hotline ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 030 / 60 28 00 28 erreichbar.

Einen Link zur Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema Mindestlohn finden Sie hier.