Aktuelles

Die KoBa Harz informiert:

Wegfall Bürgergeldbonus

Mit dem Inkrafttreten des 2. Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 wird der Bürgergeldbonus abgeschafft. Teilnehmende, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine mit dem Bürgergeldbonus förderfähige Maßnahme angetreten haben, erhalten den Bonus bis zum Austritt aus oder dem Abschluss der Maßnahme.


Brief von Bundesminister Hubert Heil an ukrainische Flüchtlinge:



Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Krankmeldungen müssen auch in 2024 bei der KoBa Harz eingereicht werden.

Wer Bürgergeld bezieht, ist weiterhin gesetzlich dazu verpflichtet eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Krankmeldung aktiv beim Arzt einzufordern, da die Jobcenter die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht bei den Krankenkassen abrufen können.

Arbeitgeber müssen seit Januar 2024, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei jeweiligen den Krankenkassen abrufen. Arbeitnehmer müssen sich dann nur noch beim Arbeitgeber krankmelden. Die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung entfällt also. Allerdings gilt für Kundinnen und Kunden der Jobcenter diese Neuerung noch nicht. Die KoBa Harz weist deshalb darauf hin, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) weiterhin aktiv beim Arzt einzufordern ist. Denn wer Bürgergeld bezieht, muss bei Arbeitsunfähigkeit/im Krankheitsfall seine Bescheinigung bei der KoBa Harz vorlegen. Sie können beim Arzt diese Information gern vorlegen.

Auch Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen müssen eine AUB im Krankheitsfalle weiterhin der KoBa Harz bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist wichtig, damit sie weiterhin Leistungen erhalten können.

Ihre KoBa Harz



Informationen zum Online Antrag:

Stellen Sie Ihren Erstantrag/Weiterbewilligungsantrag sowie Veränderungsmitteilungen jetzt ganz bequem online!
Neben dem Erstantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann auch der Weiterbewilligungsantrag online gestellt oder eine Veränderungsmitteilung online eingereicht werden. Die Onlineangebote sind unter folgenden Links verfügbar:

Erstantrag (EA)
https://portal-civ-brd.ekom21.de/civ-brd.public/start.html?oe=00.00.ALGII.JCLKH&mode=cc&cc_key=ALGII

Weiterbewilligungsantrag (WBA) und Veränderungsmitteilungen (VÄM)
https://portal-civ-brd.ekom21.de/civ-brd.public/start.html?oe=00.00.ALGII.JCLKH&mode=cc&cc_key=ALGIIVMWB

Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner. Zusätzlich sind die Mitarbeiter der KoBa Harz selbstverständlich bei Problemen und Fragen telefonisch zu den gewohnten Sprechzeiten und schriftlich zu erreichen.

Anträge und Unterlagen können aber auch weiterhin auf dem Postweg oder durch Einwurf in die Hausbriefkästen übersandt werden. Wenn Sie Originalunterlagen, wie z. B. Versicherungspolicen, Urkunden, Kontoauszüge und sonstige Nachweise postalisch einreichen, können diese erst nach 4 Wochen zurückgesandt werden. Aufgrund der Einführung und Nutzung der elektronischen Akte bitten wir Sie, die Unterlagen ohne Heft- und Büroklammern einzureichen. Die KoBa Harz empfiehlt, die abgeforderten Unterlagen und Nachweise möglichst als Kopie einzureichen. Von der Übersendung von Original-Ausweisen oder -Chipkarten wird ganz abgeraten. Reichen Sie diese bitte nur in kopierter Form ein. Ist Ihnen das nicht möglich, können Sie einen Termin zur persönlichen Abgabe vereinbaren. Die einzureichenden Unterlagen werden dann vor Ort kostenfrei kopiert bzw. verscannt.